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LAG Hamm, 18.02.1981 - 12 Sa 1331/80 |
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Versäumnisurteil
Wird zitiert von ...
- LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00
Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschließung des Prozessbevollmächtigten einer Partei
Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob das 2. Versäumnisurteil auch deshalb nicht ergehen durfte, weil nach dem Ausschluss des Prozessbevollmächtigten der Beklagten eine hinreichende ordnungsgemäße und rechtzeitige persönliche Ladung gemäß § 335 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nicht -- mehr -- festgestellt werden kann (vgl. hierzu LAG Hamm vom 18.2. 1981 -- 12 Sa 1331/80 -- EzA § 345 ZPO Nr. 3).Da damit das 2. Versäumnisurteil zu Unrecht erlassen worden ist, war -- trotz des im Arbeitsgerichtsprozess allgemein gültigen besonderen Beschleunigungsgrundsatzes (§§ 9 Abs. 1 ArbGG )-der Rechtsstreit gemäß § 64 Abs. 6 ArbGG , 538 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zur erneuten Verhandlung an das Arbeitsgericht Potsdam zurückzuverweisen (vgl. beispielsweise LAG Hamm vom 18.2. 1981 -- 12 Sa 1331/80 -- EzA § 345 ZPO Nr. 3; vom 29.11.1990 -- 16 Sa 995/90 -- n. v.).